Datenschutz. Verpflichtungen
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Verpflichtung auf das Datengeheimnis
Entgegen der EU-DSGVO, aber entsprechend § 53 DSAnpUG-EU, sind Mitarbeiter/innen auf das Datengeheimnis zu verpflichten, wenn sie mit persbez Daten umgehen.
Markieren Sie mit der Maus den allgemeinen Ordner , in dem die neue VERPFLICHTUNG erfasst werden soll.
Über KLICK RECHTE MAUSTASTE auf diesen Ordner oder auf die OBJEKTLISTE wählen Sie im Popupmenü NEUES OBJEKT und danach VERPFLICHTUNG aus. Vergeben Sie den gewünschten Namen und öffnen Sie danach mit Doppelklick diese Verpflichtung zur Bearbeitung.
Zur Verpflichtung muss die Registerkarten ALLGEMEIN ausgefüllt werden.
Registerkarte ALLGEMEIN
Sie können die gezeigten Fragen eins zu eins übernehmen ODER selbstgestalten und als angemeldeter admin einfach überschreiben.
Wenn Sie letzteres tun, sollten Sie dies tun BEVOR die erste Verpflichtung dokumentiert wird.
Sie können Verpflichtungen zu einer Person hinterlegen. Z.B. so:
Verpflichtung Hans Mustermann
Zusätzliche Funktionen
Sie können Verpflichtungen zu mehreren Personen hinterlegen. Z.B. so:
Verpflichtung Personalabteilung (4)
Sie können Verpflichtungen VORPLANEN. Z.B. so:
Verpflichtung Vertriebsabteilung (0)
opus i zählt für den Datenschutzjahresbericht (siehe Grafik) genau 5 Verpflichtungen.
opus i nimmt die Verpflichtungen in den Jahresbericht für das Jahr X, die im Jahr X ERFASST wurden.
Stand: 20180106
Bitte richten Sie Ihre Supportanfrage online an uns oder direkt aus opus i heraus über die implementierte Support-Mail-Funktion.
Sie erreichen uns zu normalen Bürozeiten unter der Telefonnummer +49 6858 6370
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