Datenschutz. Transparenzdarstellung
# 1.180
Transparenzdarstellung zu den Datenarten, der Datenübermittlung und dem Standard-Datenschutz-Modell (SDM)
Die Transparenzübersichten in opus i sollen dem Anwender einen schnellen Überblick geben, OB DIE WESENTLICHEN Dokumentationen hinterlegt sind.
Die Forderung nach Transparenz für den Betroffenen zieht sich durch die gesamte DSGVO.
Ausdrücklich gefordert wird sie in Artikel 12 DSGVO und basiert auf dem Erwägungsgrund 57.
Stand: 20210506
Die Transparenzübersichten in opus i funktionieren immer dann, wenn Objekte dokumentiert sind, bei denen
- Datenarten
- Besondere Datenarten
- Datenübermittlung
zu dokumentieren sind oder zu dokumentieren wären oder
- die Maßnahmen aus dem Standard-Datenschutz-Modell (SDM) implementiert und dokumentiert werden sollen.
Dies gilt insbesondere für die opus i Objekte
- Verarbeitungstätigkeit des Verantwortlichen und für
- Verarbeitungstätigkeit des Dienstleisters/Auftragsverarbeiters und bei der
- Auftragsverarbeitung.
Transparenzübersicht zu den Datenarten
Damit die Verwendung der Daten für die Betroffenen transparent wird, werden in der Transparenzübersicht zu den Datenarten folgende Informationen dargestellt, die zu jeder Datenart zu dokumentieren sind.
Zur Datenart: Rechtsgrundlage (der Verwendung), Sperrfrist, Löschfrist, Erfordernis zur Zweckerfüllung (Minimierungsprinzip), ob es sich um eine Besondere Datenart handelt und ob die Speicherdauer geregelt ist.
Fehlt eine dieser WESENTLICHEN Infos (leere Tabellenzelle) ist die Dokumentation unvollständig.
Transparenzübersicht zur Datenübermittlung
Damit die Übermittlung der Daten für die Betroffenen transparent wird, werden in der Transparenzübersicht zur Datenübermittlung folgende Informationen automatisch zusammengestellt, die zu jedem DATENEMPFÄNGER, DATENABRUFER, DRITTSTAAT, INTERNATIONALER ORGANISATION sowie ZUGRIFFSBERECHTIGTEN* zu dokumentieren wären:
Übermittlungs-Zweck, -Rechtsgrundlage, -Periode, -Technik, Anzahl der übermittelten Datensätze, Übermittlungsumfang festgelegt, Erfordernis zur Zweckerfüllung (Minimierungsprinzip) und ob Besondere Datenarten übermittelt werden.
Fehlt eine dieser WESENTLICHEN Infos (leere Tabellenzelle) ist die Dokumentation unvollständig.
(*) Bei Zugriffsberechtigten liegt keine Datenübermittlung vor. Um dem Sinn der Erwägungsgründe zu entsprechen, haben wir aber die Zugriffsberechtigten mit in die Übersicht genommen.
Übersicht zum SDM
Diese Übersicht zeigt die Dokumentierten/implementierten Maßnahmen aus dem SDM übersichtlich auf einen Blick auf. Die Beurteilung, ob die 7 Schutzziele aus der DSGVO durch die Maßnahmenimplementierung erreicht, bzw. ausreichend abgedeckt sind, wird erleichtert.
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