Datenschutz. Löschkonzept
# 1.35.3
Löschfrist
Stand: 20230102
Die Qualität eines Löschkonzeptes steht und fällt mit dem Verständnis dafür, was “Löschfrist” bedeutet.
Deshalb zunächst eine Klarstellung des Begriffs Löschfrist, damit alles ordentlich dokumentiert und ausgewertet werden kann.
Die Löschfrist ist wesentlicher Teil des Konzeptes und steuert mitunter den Startzeitpunkt der Löschprüfung!
In der Literatur finden wir Begriffe wie:
Löschfrist, Aufbewahrungsfrist / -dauer, Speicherfrist, Speicherdauer, usw.
Diese Begriffe sind synonym zu LÖSCHFRIST. Das ist der Begriff, den wir in opus i verwenden.
Beispiel: Löschung von Bewerbungsdaten abgelehnter Bewerber
Aufbewahrungspflicht
Nutzung der Bewerberdaten 6 Monate ↓ Bussgeldbegründung startet
_____________________________________________> + ___________________________________> ____________________________________>>> Zeitstrahl
X Tage Tag der Absage ↑ Aufbewahrungspflicht
60Tage Ausschlussfrist
90 Tage Klagefrist
30 Tage Puffer
↑ Start Löschprüfung ↑ spätestes Ende der Löschung
<______________________________________>
Löschfrist
Beispiel: Daten ohne Aufbewahrungspflicht der gespeicherten Daten:
↑ Start Löschung / spätestes Ende der Löschung fallen zusammen.
Die Löschung hat unverzüglich/unmittelbar zu erfolgen!
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