Datenschutz. Schulungen/Unterweisungen
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Schulungen/Unterweisungen
Entsprechend Artikel 39 (1) b der EU-DSGVO und entsprechend § 7 DSAnpUG-EU (nur öffentliche Stelle), sind Mitarbeiter/innen zu unterweisen, wenn sie mit persbez Daten umgehen.
Markieren Sie mit der Maus den allgemeinen Ordner , in dem die neue SCHULUNG erfasst werden soll.
Über KLICK RECHTE MAUSTASTE auf diesen Ordner oder auf die OBJEKTLISTE wählen Sie im Popupmenü NEUES OBJEKT und danach SCHULUNG aus. Vergeben Sie den gewünschten Namen und öffnen Sie danach mit Doppelklick diese Schulung zur Bearbeitung.
Zur Schulung muss die Registerkarten ALLGEMEIN ausgefüllt werden.
Registerkarten...
Die weitere Bearbeitungssystematik ist gleich mit der der Verpflichtung. Siehe dort.
Stand: 20180106
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