IT-Grundschutz. Risikoanalyse nach ITGS-200-3

# 2.80.7

200-3. Konsolisierung des Sicherheitskonzeptes

Stand: 20190518

Auf Grundlage der vier Prüfpunkte

  • Eignung der Sicherheitsmaßnahmen zur Abwehr der Gefährdungen
  • Zusammenwirken der Sicherheitsmaßnahmen
  • Benutzerfreundlichkeit der Sicherheitsmaßnahmen und
  • Angemessenheit/Qualitätssicherung der Sicherheitsmaßnahmen

sollte das Sicherheitskonzept bereinigt und konsolidiert werden:

  • Ungeeignete Sicherheitsmaßnahmen sollten verworfen und nach eingehender Analyse durch wirksame Maßnahmen ersetzt werden
  • Widersprüche oder Inkonsistenzen bei den Sicherheitsmaßnahmen sollten aufgelöst und durch einheitliche und aufeinander abgestimmte Mechanismen ersetzt werden
  • Sicherheitsmaßnahmen, die von den Betroffenen nicht akzeptiert werden, sind wirkungslos. Es sollten praktikable Lösungen erarbeitet werden, die die Betroffenen möglichst wenig einschränken oder behindern
  • Zu aufwändige oder zu teure Sicherheitsmaßnahmen sollten entweder überarbeitet oder verworfen und durch angemessene Schutzmaßnahmen ersetzt werden. Auf der anderen Seite gefährden zu schwache Maßnahmen die Informationssicherheit. Auch sie sollten überarbeitet oder ersetzt werden.

Integration der Inhalte

Bei Zielobjekten, die bereits im IT-Grundschutz-Kompendium enthalten sind, kann es sich als sinnvoll erweisen, bestehende Bausteine um aus der Risikoeinstufung ermittelte Anforderungen zu ergänzen

Bei Zielobjekten, die nicht hinreichend mit dem bestehenden IT-Grundschutz abgebildet werden können, kann überlegt werden, die neu gefundenen Gefährdungen und Anforderungen in einem benutzerdefinierten Baustein zusammenzufassen.

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