Allgemeine Bedienung von opus i
# 0.50-2
Dokumente verlinken
Dokumente oder Images können vor dem Verlinken in opus i in das dafür vorgesehene Dokumentenverzeichnis (Database\SystemFiles\Dokuments) oder Imagesverzeichnis (Database\SystemFiles\Images) gestellt und dann an beliebiger Stelle (in opus i Objekten) verlinkt werden.
Im Multiuserbetrieb, wenn die User von opus i keinen Zugriff auf das Installationsverzeichnis haben, ist das Hinterlegen der gewünschten Dokumenten in obige Pfade allerdings nicht möglich.
Ab opus i Build .929 gibt es folgende Lösung:
Der User wählt ein Dokument auf seinem Rechner/Laufwerk zum Verlinken aus und opus i KOPIERT das ausgewählte Dokument in das Dokumentenverzeichnis, bzw. Imagesverzeichnis des Installationsordners von opus i und dort
- in einen Unterordner mit der KURZBEZEICHNUNG des Mandanten aus den Mandantenstammdaten
oder, falls das Verlinken außerhalb eines Mandanten stattfindet
- in den Unterordner “ALL”.
ÜBEREINKUNFT: das in opus i Objekten verlinkte Dokument ist das führende und gültige Dokument. Das/die beim User verbleibenden Dokumente sind sekundär und sozusagen ungültig bzgl. Audit- oder Nachweisqualität.
Es gilt folgendes:
1. In jedem Mandantenordner muss sich ein Mandantenobjekt befinden. Fehlt der Mandantenstammsatz , ist das Zielverzeichnis der Unterordner “ALL”
2. Die Mandantenkurzbezeichnung ist Pflichtfeld (kann nicht zum wahlfreien Feld hin geändert werden) und hat eine maximale Länge von 15 Zeichen
3. Die Mandantenkurzbezeichnung muss eindeutig sein.
Stand: 20180317
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